Steuerliche Auswirkungen von Photovoltaikanlagen
"In Kürze"
1. Investitionskosten für eine Photovoltaikanlage können so geplant werden, dass sie steuerlich abzugsfähig sind.
2. Fördergelder und Subventionen kürzen den Steuerabzug, bzw. eine im Folgejahr ausbezahlte Einmalvergütung wird als übrige Einkünfte besteuert.
3. Sämtliche Erträge (Einspeisevergütungen) stellen steuerbares Einkommen dar. In Bezug auf die Eigenbedarfsdeckung bestehen unterschiedliche kantonale Regelungen.
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Steuerwert Anteilscheine Solargenossenschaft Gugger-Sunne
Der Steuerwert eines Anteilscheines von ursprünglich Fr. 500.00 - nach der Kapitalreduktion im Jahr 1955 noch Fr. 100.00 - finden Sie h i e r