Gemäss Statuten - Artikel 3 ist die Mitgliedschaft wie folgt geregelt:
Mitglied der "Solargenossenschaft GUGGER-SUNNE" können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öff. Rechtes werden, die Gewähr dafür bieten, dass sie den Genossenschaftszweck unterstützen und mindestens einen Anteilschein übernehmen.
Beitrittsgesuche sind in schriftlicher Form an den Genossenschaftsvorstand zu richten. Ueber die Aufnahme eines Mitgliedes befindet der Vorstand. Rekursinstanz ist die GV. Mit Bezahlung von mind. einem Anteilschein werden die Bewerber/innen Mitglied der Genossenschaft.
Die Genossenschaft verfügt über Anteilscheine von Fr. 100.--, Fr. 200.-- und Fr. 2'000.--. Ein Anteilschein von Fr. 100 Nennwert kostet Fr. 500.00.
Bitte ausdrucken und ausgefüllt zustellen an:
Hans Weber, Präsident Solargenossenschaft Gugger-Sunne, Eigenrain 27, 4107 Ettingen